Die 8. Sitzung der UN-Arbeitsgruppe zu den Rechten Älterer fand vom 5. bis 7. Juli 2017 in New York statt.
Anmerkung, die kursiv geschrieben Bereiche sind meine Worte !
Der einzelne Mensch muss als Rechtsträger_in im Mittelpunkt staatlicher Politik stehen.
Dass Menschen in verletzlichen Lebenslagen nicht diskriminiert werden und die Möglichkeit eines selbstbestimmtes Leben zu haben.
Hier wird ein zukünftiges menschenrechtliches Instrument zum Schutz älterer Menschen diskutiert und erarbeitet.
Umfang und Dimensionen der Diskriminierungsverbote
Jedes einzelne Recht, vom Wahlrecht bis zum Recht auf Wohnen, muss diskriminierungsfrei für alle gewährleistet werden.
Schon heute fehlen in vielen Kommunen seniorengerechte/ behindertengerechte Wohnungen,sowie barrierefreie Zugänge zu Institutionen wie z. B. Bürgerbüros. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe sind auch nicht auf die wachsende Zahl von Menschen mit Einschränkungen im Alter eingestellt. Zum Beispiel werden Rollstuhlfahrer ob jung oder alt, oft nicht transportiert, weil Straßenbahnen und Busse nicht auf den Transport von Rollstühlen und auch Elektromobile ausgestattete sind.
Beim Wahlrecht sind auch Veränderungen von Nöten. Zum Beispiel, ein Mensch der unter Demenz leidet und unter Betreuung steht, hat so gut wie sein Wahlrecht verwirkt.
Aber Wahlunterlagen der Menschen mit Demenz werden bis in Senioreneinrichtungen geschickt, und wer füllt sie dann aus, wenn der Mensch mit Demenz es nicht mehr kann?
Der Sozialarbeiter in der Einrichtung? Die Angehörigen mit Betreuungsvollmacht?
Hier müssen neue gesetzliche Regelungen herbei geführt werden.
Auch der Pflegenotstand und die fehlenden Fachpflegekräfte bergen eine Gefahr im Alter.Hier muss schnellsten gehandelt werden. Bessere Arbeitsbedingungen und ein höherer Lohn sowie Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflege bzw. Fachpflegekräfte müssen ermöglicht werden. Vielleicht gewinnt der Staat so seine Fachpflegekräfte die den Austritt aus dem Beruf ( #Pflexit) vollzogen haben, zurück.
Der Staat als Menschenrechtsadressat darf selbst nicht diskriminierend handeln (Achtungspflicht), er ist verpflichtet, vor Diskriminierung durch private Dritte wirksam zu schützen (Schutzpflicht; dazu gehört auch die Verpflichtung zum Erlass wirksamer Antidiskriminierungsgesetze), und er muss Verfahren und Institutionen bereitstellen, damit Menschen ihren diskriminierungsfreien Zugang zu den Rechten auch tatsächlich wahrnehmen können (Gewährleistungspflicht)
Alleine die Missachtung des Pflegenotstandes der sich schon seit Jahren abzeichnet, und das Nichthandeln der Politik und der Gesellschaft schafft Diskreminierung im Alter.
Maßgebliche Antidiskriminierungs-Normen und Lücken in Deutschland
Das Diskriminierungsverbot umfasst dabei vor allem zwei große Anwendungsbereiche, einerseits das Arbeitsleben und andererseits zivilrechtliche Schuldverhältnisse, die Massengeschäfte darstellten, sowie privatrechtliche Versicherungen.
Alte bis hochaltrige Menschen werden in vielen Dingen eingeschränkt oder können gar nicht teilhaben. Die Diskreminierung fängt schon an, das ein barrierefreier Zugang zum Hausarzt fehlt. Oder ins Theater. Bei Versicherungen werden oft Lebensversicherungen im Alter nicht mehr abgeschlossen. Zudem wurde in Deutschland die Riesterente sowie eine private Pflegeversicherung eingeführt auf die Menschen über 60 Jahre kaum Zugriff haben.
Die Kreditwürdigkeit von verenteten Menschen wird auch oft angezweifelt und einen Kredit, um zum Beispiel eine gut ausgestattete seniorengerechte Wohnung zu kaufen, werden verweigert.
Auch wenn der Rentner über gute finanzielle Ausstattung verfügt.
Weiterhin ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Alters grundsätzlich auch über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gegeben, allerdings ist die Rechtsprechung diesbezüglich nicht gefestigt. Insbesondere wird das Merkmal „Alter“ nicht im Diskriminierungsverbot dieses Artikels aufgezählt. Auf europarechtlicher Ebene hingegen wird „Alter“ im Diskriminierungsverbot des Art. 21 der Grundrechte-Charta explizit erwähnt.
Zudem fallen einige ältere Menschen unter den Schutz der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welcher teilweise weitreichender ist.
Allerdings zeigt der neue Teilhabebericht der Bundesregierung, dass bereits bei der Gruppe der hochaltrigen Menschen (über 80 Jahre) bloß 50 Prozent unter den Schutz der Behindertenrechtskonvention fallen.
Die Menschen die im Alter einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Oft wissen unsere Menschen im Alter nicht welche Wege und Anträge gestellt werden können und wo. Diese Menschen brauchen mehr Unterstützung von Staatsseite aus.
Hier muss viel Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Eine weitere Barriere zeigte sich für ältere Menschen in vulnerablen Situationen, beispielsweise in der Pflege, denen der Zugang zu individueller Rechtsdurchsetzung besonders erschwert ist. Um hier einen Ausgleich zu schaffen, könnte die Einführung eines Verbandsklagerechtes hilfreich sein.
Zu Pflegende prangern sehr selten Institutionen , die ihnen Hilfestellung im täglichen Leben leisten, an.
Sorge vor Repressionen und Verlust der Betreuung und Pflege halten sie davon ab.
Hier wäre es auch enorm wichtig Abhilfe zu schaffen.
Diskriminierungserfahrungen im Bereich des Arbeitslebens, insbesondere auch der Arbeitssuche, der ehrenamtlichen Tätigkeiten, im Bereich des Zugangs zu Finanzdienstleistungen und der Gesundheitsversorgung erleben. Jedenfalls diese Lebensbereiche müssten daher von einem Diskriminierungsverbot umfasst sein.
Das Diskreminierungsverbot muss auf dem schnellsten Wege erarbeitet und beschlossen werden.
Das Recht Älterer auf Freiheit von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung
Ältere Menschen befinden sich im Vergleich zu anderen Altersgruppen überproportional häufig in der Situation von Pflege- und Hilfebedürftigkeit oder Isolation aufgrund eingeschränkter Mobilität, daraus entstehen Abhängigkeiten. Dies sind verletzliche Lebenslagen, die zu menschenrechtlichen Gefährdungssituationen im Hinblick auf den Schutz vor Misshandlung und Gewalt sowie zu willkürlichem Freiheitsentzug führen können.
Hier arbeitet die Pflegewissenschaft seit Jahren auf Hochtouren, als Beispiel hier die körpernahe Fixierung. Durch den Werdenfelsener Weg [1] sind die körpernahen Fixierung nicht mehr notwendig. Die medikamentöse Fixierung würde durch mehr und gut ausgebildetes Personal eingedämmt werden, oder sogar vermieden werden.
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Werdenfelser_Weg
Unter den Misshandlungsbegriff fallen dabei nicht nur beabsichtigte Gewaltakte, sondern auch Gewalt in Form von Vernachlässigung, unzureichender Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit sowie unzureichender hygienischer und medizinischer Versorgung. Von Gewalt kann man auch sprechen, wenn im Pflegealltag Medikamente ohne Einwilligung der Betroffenen verabreicht werden.
Hier muss wieder der Pflegenotstand genannt werden, die WHO schreibt es schon seit Jahren.
In Dauerpflegeeinrichtungen in Deutschland bekommen die Menschen zu wenig zu Trinken und zu Essen. Die Gewinnmaximierung in diesem Bereich ist für die Geldgeber ein großes Anliegen. Doch der Mensch der auf Hilfe und einen menschlichen Umgang angewiesen ist, leidet.
Im Jahr 2017 wurde von Seiten der Bundesregierung und des Ressorts Gesundheitspolitik verkündet, dass nach Einwilligung der Betroffenen Medikamententests durchgeführt werden sollten, an Menschen mit Demenz.
Natürlich gab es von Seiten der Pflegeprofession und der Bevölkerung einen Aufschrei. Zu Recht!!
Arten von Gewalt gegen Ältere, von Misshandlung und Vernachlässigung Älterer in Deutschland
Eine mögliche Definition der Gewalt gegen ältere Menschen ist laut der Weltgesundheitsorganisation „eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung, wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird“.
Es handelt sich um
– körperliche Misshandlung
– psychische Misshandlung
– sexuelle Misshandlungen
– verbale Aggression
– pflegerische Vernachlässigung
– emotionale/psychosoziale Vernachlässigung
– finanzielle Ausbeutung, vermeidbare Einschränkung der Freiheit, Handlungs- und Entscheidungsautonomie
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- institutionelle/strukturelle Gewalt in Pflegeeinrichtungen.
Fett geschrieben eine Anmerkung von mir: Institutionelle/Strukturelle Gewalt wird dann ausgeübt, wenn Menschen gezwungen werden, zu festgelegten Uhrzeiten oder Wochentage zu essen bzw. zu duschen. Auch wenn der zu Betreuende oder zu Pflegende Mensch es verweigert.
Zur Gewalt in der häuslichen Pflege meint die Politik in Deutschland , dass aus dem Bereich Kinder- und Jugendschutz viele brauchbare Maßnahmen und Eingriffsmöglichkeiten übernommen werden könnten.
Hier wird vom Staat zuwenig Hilfestellung und Aufklärung für pflegende Angehörige geleistet..
Auch die finanzielle Unterstützung des größten Pflegedienstes in Deutschland, den pflegenden Angehörigen lässt sehr zu wünschen übrig.
Oft gehen schon Jungendliche in Pflegeleistungen bei Oma, Opa, oder Tante und Onkel.
Hier sind Mediation und die Schaffung von Auszeiten für pflegenden Angehörigen immernoch nicht adäquat aufgestellt.
Pflegende Angehörige laufen auch noch Gefahr in die Altersarmut zu rutschen, weil Pflegezeiten nicht auf die Rente wie bei der Kindererziehung angerechnet werden. Hier ist auch Nachholbedarf und es gibt zu viele Gesetzeslücken die zu schließen sind.
Schutz vor willkürlichem Freiheitsentzug
Die Gründe, die zu freiheitsentziehenden Maßnahmen führen, sind sehr unterschiedlich und reichen von bevormundendem Fürsorgeverständnis über mangelnde Aufklärung bis hin zu unzureichendem Personalschlüssel.Einerseits muss die Information verbessert werden, da in der Gesellschaft großes Unwissen besteht, was unter Gewalt gegen Ältere zu verstehen ist.
.Schon das Duzen von Pflegebedürftigen in Institutionen ist Diskreminierung. Nur bei gengenseitigem Einverständnis ist dies menschenwürdig.
Ein Beispiel aus meiner Zeit in der Pflege:
Die Damen der Station sitzen nach der Morgenpflege und dem Frühstück im Stationsflur und lesen Zeitung stricken oder dösen vor sich hin.
Eine Kollegin stellt sich vor die Bewohner mit einem imaginärem Maschienengewehr und brüllt laut: „ dadadaddam, ihr ward heut morgen alle viel zu larmarschig.“
Die Bewohnerinnen die vor sich hindösten schrieen auf, weinten und klagten.
Ich habe die Situation gemeldet und ich wurde danach gemobbt, so das ich die Arbeitsstelle aufgeben musste. Die Gewlat in der Pflege hat viele Gesichter.
Präventionsmaßnahmen
Ein spezifischer Gewaltbereich erfordert auch eine spezifische Prävention. Einhellige Meinungen der Teilnehmenden waren, dass die Präventionsmaß-nahmen verstärkt werden müssen, um den Schutz vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung Älterer (in der Pflege) zu erhöhen.
Hier muss massiv gegen den Pflegenotstand gearbeitet werden. Ärzte, Richter, Pflegekräfte, Begutachter des MDK müssen da adäquat geschult und weitergebildet werden. Um Missstände und Gewalt an älteren Menschen zu vermeiden.
Präventive Gespräche, Mediation, Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige und Pflegekräfte müssen geschaffen werden.
Zugang zum Recht – Beschwerdemanagement
Die bestehenden Möglichkeiten des Zugangs zu Beschwerde- und Rechtsschutzmöglichkeiten sind nicht ausreichend. Es wurden die Schaffung von Ombudspersonen in den Pflegeheimen sowie von den Pflegeinstitutionen unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen eingefordert.
Diese Stellen werden bisweilen jedoch politisch noch nicht unterstützt. Die Lage in Deutschland gestaltet sich diesbezüglich bundesweit sehr uneinheitlich.
. Zum Schutz unsere Pflegebedürftigen und alten Menschen, müssen Beratungs- und Beschwerdestellen von der Politik eingerichtet werden.
Doch auch die Pflegekräfte in der stationären Pflege belasten ihre Kolleg_innen als Täter_innen nur ungern und in geringem Ausmaß. Viele fürchten sich vor Ausgrenzung, Mobbing oder Kündigung. Anhand der Vorverfahren zum Urteil des EGMR im Fall Heinisch vs. Deutschland vom 21.07.2011 ist zu erkennen, dass der arbeitsrechtliche Schutz von Whistleblower_innen in der Pflege in Deutschland nicht ausreichend ist. Daher ist eine weitere Maßnahme, auch die Pflegekräfte darin zu beraten, wie und mit welcher
Unterstützung sie Missstände aufdecken können. Zudem müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Missstände anonym auf- und anzuzeigen.
Der Schutz von Whistleblowern aus dem Bereich der Hilfe und der Pflege ist schon lange eine Forderung. Viele Arbeitgeber in der Pflege drohen ihren Mitarbeitern mit Kündigung wenn sie Missstände öffentlich machen.
Es muss eine Institution geschaffen werden, in welcher die Pflegenden anonym ihre Beobachtungen melden können. ( Siehe mein Beispiel aus der Praxis weiter oben).
Es gibt keine einheitliche Definition und auch keinen einheitlichen menschen- rechtlichen Standard , der den Schutz Älterer vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung ausreichend regelt.
Eine Untersuchung der WHO habe gezeigt, dass einer von sechs Älteren über 60 bereits Gewalt erfahren habe. Das wären 141 Millionen Personen weltweit.
Das sind 141 Millionen Menschen zu viel, es ist hier geboten dringend gesetzliche Änderungen zu schaffen.
Die Menschenwürde ist unantastbar, Artikel 1 im Grundgesetz, dies gilt zur Zeit weder für alte Menschen, noch für Menschen mit Einschränkungen.
UN-BRK = UN Behindertenrechtskommision
EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
WHO World healthorganisation, Weltgesundheitorganisation
Quelle
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Dokumentation/Dokumentation_Fachgespraech_Rechte_Aelterer.pdf
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